Familienbuch Drei Gleichen / Herrmann Genealogie

Genealogie (nicht nur) im Gothaer Land

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MEYHÖFER, Carl

MEYHÖFER, Carl

männlich errechnet 1822 - 1913  (91 Jahre)


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  • Name MEYHÖFER, Carl 
    Geburt errechnet 1822 
    Geschlecht männlich 
    Tod Jul 1913  Kauschen, Rayon Neman, Oblast Kaliningrad, Russland Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I33208  Herrmann
    Zuletzt bearbeitet am 25 Feb 2026 

  • Ereignis-Karte
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  • Notizen 
    • Über Kauschen und die Familie Meyhöfer.

      Der Krug zu Kauschen ist mit Unterschrift und Siegel des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm zu Königsberg durch Urkunde vom 10.März 1646 mit "10 Hufen 7 Morgen 100 Hütten" Land dem Jäger und Wildnisbereiter Merten Püchtern zu köllmischen Rechten verliehen worden gegen Erlegung eines jährlichen Zinses an "Unser Haus Insterburg", mit Einschluß von 6 Mark Zappengeld von 64 Mark 48 Pfennigen und mit der Verpflichtung zum Ausschanke von 1 Last Amtsbier oder Zahlung von 1 Taler Lagergeld für jede Tonne, sowie mit der Auflage: "bei herrschender Notdurft mit einem Pferde und Lanze aufzuwarten",

      "Der anderen Pflichten aber, wie sie Namen haben möchten", sollte er befreit sein. - Püchtern muß ein großer Günstling des Kurfürsten gewesen sein; denn ein unlängst dem Christof Feyerabend zu Stablaken verliehenes Krugrecht ist in derselben Urkunde "kassiert" und dem Püchtern übertragen mit der Bestimmung, "daß zwischen Kauschen und Stablaken kein anderer Krug bestehen sollte." - Eine Hufe damaliger Zeit hatte wohl die Größe von 86 Morgen preußisch, wie dies bei den Kauscher Bauerländereien der Fall ist, auch haben die verliehenen Ländereien im Gemenge gelegen. Bald nach der Verleihung aber sind 4 Hufen, 3 Morgen, 270 Ruten abgeteilt und ist auf diesen das Dorf Tutteln gegründet.

      Nach einer von C. L. Lange geschriebenen und gefertigten Karte vom 3.November 1772 ist im Oktober 1772 das köllmische Gut mit 8 Hufen 23 Ruten oletzkoisch oder 7 Hufen 6 Morgen 201 Ruten kullmisch Maß vom Bauernlande abgesondert und "dem Köllmeer Meyhuber" überwiesen worden. Die Grenze mit den Bauerländereien wird durch die gradlinige Verlängerung der Grenze zwischen Girrehnen und Tutteln gebildet. Nach einer Vermessungskarte von Schmidt sen. vom September 1827 besteht die Grenze gegen das Bauerland in einer geraden Linie, welche sich vom Schneidepunkt der alten Landstraße und des Szaszupöner Weges nach dem nächsten Girrehner-Tutteler Grenzhügel erstreckt. In dieser Linie liegt auch der Grenzhügel zwischen Kauschen und Meyerer-Tutteln. Schon im ersten Drittel des 18.Jahrhunderts scheint zum Gute das von mir bis auf 5,4812 Hektar Gehöfte und Land unlängst veräußerte Vorwerk Ritterstreu von 31,0160 Hektar, gleichfalls zu köllmischen Rechten, erworben zu sein, ohne daß darüber eine Erwerbsurkunde aufzufinden ist.

      Mein Großvater mütterlicherseits, Christian Gottfried Ritter aus Gr. Kannapinnen, welcher die verwitwete Großmutter Anna Dorothea Meyhöfer geb. Millauer geheiratet, hat ferner das jetzt zu Trakeningken geschlagene Freigut Ritterswalde von 84,7840 Hektar vom Fiskus zu Kauschen erworben. Dasselbe habe ich jedoch bis auf 19,1975 Hektar in mehreren Stücken veräußert. Endlich hat mein Vater, Johann Gottfried Meyhöfer, seit 1828 von den Kauscher Bauergrundstücken etwa 3 zum Gute

      erworben, dagegen davon 40 Morgen an Meyer-Tutteln verkauft und sind an Bauergründen noch 58,3198 Hektar dem köllmischen Besitztum Kauschen Nr.1, nach Abzug von Ritterstreu noch 126,1120 Hektar enthaltend, im Grundbuche zugeschrieben worden. Ich selbst habe noch erworben 1,2 dem Hauptgute zugeschriebene Girrehner Insterwiesen von zusammen 2,8090 Hektar, 2. die auf ein besonderes Grundbuchblatt geschriebene Insterwiese Wittschunen Nr. 15 von 14,0498 Hektar.

      Seinen Namen hat Kauschen, deutsch "Höhlung" wohl daher, daß die Landstraße, auf der Strecke zwischen dem jetzigen Straßenteiche und dem Garten durch eine Schlucht führte, die von meinem Vater etwa 1828 erhöht und mit einem Pflaster versehen ward, das später in die erbaute Steinchaussee einbezogen wurde. Das Gut nebst Bauergründen erstreckt sich mit seinen Ländereien in einem länglichen Vierecke in sanfter, teilweise wellenförmiger Abdachung von Nordost bis Südwest bis zum Eumenesflüßchen. Dieses, in hoher Lage beim Dorfe Eumenischken entspringend, fließt von Schupinnen ab in starkem Gefalle Kauschen vorüber, nach einer Viertelmeile bei Warnen ins tief gelegene Instertal und dann eine Viertelmeile weiter bei Kraupischken in ddie Inster, hat aber zuvor bei Kauschen das Sziszuppflüßchen aufgenommen. Der Boden des Landes ist meistens milder mit Kalk durchsetzter Lehm, das etwa 40 Morgen zweischnittige Wiesen enthaltene Eumenestal lehmiger Sand. Den nordöstlichen Talrannd schließt ein von Schluchten durchbrochener Höhenzug ab, welcher mit starken Eichen, Rüstern, Buchen und ähnlichem Gehölze bewachsen ist, und liefert das Ganze ein höchst malerisches Landschaftsbild. Die jenseitigen Anhöhen erheben sich bis zum Zusammenflusse mit der Szaszupp steil vom Eumenesufer empor und bilden mit dem rechten gleichfalls steil sich erhebenden Ufer der Szaszupp eine Hochebene, die am Zusammenflusse im spitzen Winkel ausläuft und rückwärts mindestens eine Viertelmeile weit sich zwischen beiden Ufern hinzieht. Der Platz ist bei den unvollkommenen Kriegswerkzeugen früherer Zeit zur Beherrschung der tieferen Teile jenseits des Flüßchens und zur Verteidigung ausgezeichnet gewesen, zumal damals die Hochebene jedenfalls in Waldung auslief, die sich in die jetzige Szulkinner Forst hineinzog. Darum erhebt sich noch jetzt am spitzen Ende der Hochebene zwischen den beiden Flußtälern von Nord nach Süd etwa 80 Fuß hoch eine Schanze, Pillkallniß, d.i. geschütteter Berg, genannt, und in gleicher Richtung mit ihr östlich und durch eine Vertiefung getrennt, eine Vorschanze. Auch schienen die gegenüber liegenden Anhöhen der Kauscher Seite für die Verteidigung der Schanze erniedrigt zu sein. Noch in meiner Jugend befand sich ungefähr in der Mitte der Schanze ein Loch, das nach der Tiefe hin verschüttet war.

      Der Berg muß in seinem Innern hohl gewesen sein; vor etwa 40 Jahren barst er seiner ganzen Länge nach, so daß die eine Hälfte etwa 4 Zoll niedriger war, als die andere, ein Umstand, der nur durch den Zusammensturz eines Mauerwerks im Innern dedes Berges erklärbar ist. Nachgrabungen zur Aufdeckung des Innern haben mehrfach stattgefunden, zuletzt vor etwa 35 Jahren von Besitzer Bonkies. Er fand Spangen, Schnallen und ähnliches von Bronze und Silber, meistens in feiner Filigranarbeit unund hat angeblich alles sehr billig an einen Händler verkauft. An der Aufgrabestelle am südlichen Ende des Berges habe ich Holzkohlen mitaufgegraben gefunden, ein Zeichen, daß Holzwerk im Innern allmählich verkohlt ist. Bei einer früheren Grabung soll eine schwedische Wallbüchse gefunden sein, Nach dem Geschichtschreiber Duisburg hat auf der Hochebene die Szassaburg, die Heidenburg der Litauer gestanden, welche im Jahre 1276 von den Ordensrittern unter dem Landmeister Konrad von Thierenberg in einer großen Schlacht zerstört ist. Szassa heißt Amsel und mögen die Szassupp und das nach ihr genannte Dorf Szassupönen sowie die Burg von den im Flußtale sich in Menge aufhaltenden Amseln ihre Benennung haben. Die Schanze mag in den Schwedenkriegen wieder in Geltung gekommen sein. Beim Erbauen der Tilsit-Gumbinner Chaussee, etwa 1854, wurden, wie mir mitgeteilt wird, beim Tiefergraben des Straßenteiches bei der Schleuse für den Wasserabfluß zum Kauscher Gartenteiche Rüstungen und Überreste von sechs schwedischen Reitern gefunden, was auf Kämpfe mit Schweden hindeutet.

      Die Eumenes speiste bei Warnen eine Wassermühle, die aber schon seit 50 Jahren nicht mehr in Betrieb ist. An Stelle der früheren Freischleuse daselbst ist nun eine Brücke für die Fahrt über die Eumenes erbaut. Das starke Gefälle aber bestimmte um 1828 meinen Vater zur Anlegung einer Wassermühle nebst Zubehör für zwei Mahlgänge, einen Graupengang und eine Walkmühle. Diese Mühle hat zwar hin und wieder gute Einnahmen, im ganzen aber viel Schaden gebracht und habe ich sie darum nach Vaters Tode, 1869, abbrechen lassen. Das zum Gute gehörige Pfahlwerk des Grundes der Freischleuse ist größtenteils noch jetzt vorhanden, - der jenseitige Nachbar Bonkies hat den jenseitigen Damm der Freischleuse durch Durchstiche zerstören wollen, ist jedoch im Besitzstörungsprozesse wiederholt, zuletzt im Urteil des Gerichts Ragnit in Sachen Meyhöfer contra Bonkies vom 9.September 1868 zur Einstellung der Störung verurteilt worden.

      Die Strömung des Flusses aber hat der Nachbar in meiner Abwesenheit durch quer vorgelegte Steine so abgeändert, daß der Fluß hinter der "Kolk", d.i. die durch den Abstrom von der Freischleuse entstandene trichterförmige Vertiefung, im fast rechten Winkel abbog und mir dadurch eine Insel entstanden ist. Vielleicht ist der Frevler der Meinung gewesen, daß durch die Änderung des Flußbettes die Insel sein Eigentum werden würde. In der Kolk wurden in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhununderts außer einer langen Speerspitze eine Goldmünze mit dem Bildnisse des Kaisers Mark Aurel in der Größe eines Zweimarkstückes gefunden, ein Beweis, daß der Handel der römischen Kaiserzeit sich bis hierher erstreckt habe. Im Straßenteiche aber wurde bei einer Vertiefung des Grundes etwa 1840 eine von verwitterter Leinwand umgebene Rolle mit etwa 400 Silbermünzen gefunden, deren größeste in der Größe von 1 Mark aus dem sechzehnten Jahrhundert stammte und mit einem Reiter und der Umschrift "dux Lithuaniae" versehen war, während die übrigen in der Größe von 50-Pfennigstücken meistens aus dem siebzehnten Jahrhundert waren mit der Aufschrift "moneta Gedanensis".

      Die Höhe der Uferberge und die Breite des Tales lassen annehmen, daß die Eumenes früher ein größerer Strom war. Die Abschrägung des Landes von Osten und Nordosten her bis zur Inster, damals nach Feststellung der Erdkundigen, der Memelstrom vor seinem Durchbruche bei Ragnit, und der humose Boden rechtfertigen die Annahme, daß nach Schmelzen des von Norden aufgetriebenen Eises eine Rückflutung bis zur Inster stattgefunden hat, deren tiefste Strömung sich das Eumenesbett auswusch. Darum waren die Kauscher Feldmarken, wie noch in meiner Jugend die von Warnen und Materninken, zur Zeit des Erwerbes durch meinen Urgroßvater 1764 mit einer Unmasse durch das Rollen abgekanteter Granitsteine bedeckt, wie sich solche Blöcke auch anderwärts in Ostpreußen im Bereiche der Wasserströmungen vorfinden.

      Mein Urgroßvater, Josef Meyhöfer, stammend wahrscheinlich aus dem Bezirke Veith, führte 1731 als Knabe seine lahme Mutter, eine alte Witwe mit den übrigen des Glaubens wegen vertriebenen Salzburger hierher und trat als 13-jähriger Junge in Mememel bei einem Bäckermeister in die Lehre. Die Mutter muß bald gestorben sein und ist auf dem Sziller Kirchhofe begraben. Der Junge, wohl nach erledigten Wanderjahren, setzte sich in Gumbinnen als Meister fest und begann sein Gewerbe damit, daß er sich für einen Achtzehner, das ist 60 Pfennige, einen halben Scheffel Weizen kaufte, denselben zur Mühle trug und dann verbackte. Er hatte mit seiner Bäckerei einen so großen Erfolg, daß er durch Vertrag vom 29.März 1764 vom Kalkulator Gerhardt das köllmische Gut Kauschen für 3750 Taler erwarb und den Kaufpreis mit 1750 Talern erspartem Gelde, 1000 Taler, die ihm ein Freund borgte, und 1000 Talern Darlehn aus der Salzburger Stiftskasse berichtigte. Seine aus einem Lindenstamm für 5 Scheffel Mehl gezimmerte Bäckereimulde hat er hierher mitgenommen und ist dieselbe noch bei mir in Gebrauch gewesen. - Er war dreimal verheiratet. Die erste Frau, deren Namen mir nicht bekannt, muß wohl bald nach der Verheiratung kinderlos gestorben sein. Beim Erwerbe des Gutes war er mit Susanna geb. Gruber in zweiter Ehe verheiratet und waren aus dieser Ehe Kinder entsprossen, die in Pillkallen und Umgegend sich niedergelassen zu haben scheinen. Im Jahre 1785 bezeichnen ihn die Grundakten als mit Euphrosine geb. Gruber, meiner Urgroßmutter, wahrscheinlich einer Schwester der Susanna, verheiratet und sind dieser Ehe vier Söhne entsprossen: Johann, Abnehmer des Gutes, . Gottfried, der sich 1799 als Mälzenbrauer in Insterbrug niedergelassen hat, Carl, Besitzer der Wassermühle Warnen und Ruprecht, Kaufmann zu Tilsit. Von Gottfried stammt ein Sohn, Gutsbesitzer Ferdinand Meyhöfer von Budwallen, gestorben um 1857 zu Königsberg, und eine Tochter Wilhelmine, die sich bei ihrer Halbschwester Auguste, verehelichte Dickhäuser, auf Paddeim aufgehalten hat.

      Des Budwaller Meyhöfer älteste Tochter Johanna hat sich mit dem späteren Pfarrer Salomon zu Enzuhnen verheiratet, dem Vater des Möbelfabrikanten George Salomon zu Tilsit. Ein Sohn aber ist der Spediteur Meyhöfer, Königsberg. - Von Carl stammte ein Sohn gleichen Namens; derselbe hat viele Reisen gemacht, endlich die Mühle zu Warnen verkauft und ist unverheiratet in Königsberg gestorben - um 1663. – Ruprecht ferner, Besitzer des Tilsiter roten Kruges, verarmte und erwarb den Krug sein Bruder Johann, Besitzer von Kauschen, mein Großvater.
      Zu Ruprechts Kindern gehören:

      1. Fritz, gleichfalls Kaufmann in Tilsit, von welchem aus der Ehe mit Amalie geb. Buchsteiner abstammen: Carl, Fleischermeister in Lengwethen und längst tot, und 2 Töchter Wilhelmine und Amalie, beide unverheiratet und in Kauschen begraben, Leopold, Inspektor zu Kauschen, zuletzt verheiratet mit der Gutsbesitzerwitwe Porstreuter zu Kraupischken und daselbst etwa 1891 gestorben; Adolf, unverheiratet, Kaufmann in Warnaschein und auf dem Kauscher Gemeindekirchhof beerdigt; Herrmann, in kinderloser Ehe mit Emilie geb. Milliauer verheiratet gewesen und als Amtsgerichtsrat in Tilsit um 1890 gestorben.

      2. Hans, Kaufmann und Gastwirt zu Splitter, dessen Tochter Marie aus seiner ersten Ehe mit einer geborenen Richter unvermählt geblieben und auf hiesigem Friedhof bestattet ist. Ein Sohn Albert war Kaufmann in Eydtkuhnen, ein anderer, Julius, Handlungsreisender, ist als Verlobter meiner Schwester Marie etwa 1852 zu Leipzig gestorben.

      Urgroßvater Josef Meyhöfer hat Brau- und Brennerei- und Krugwirtschaft betrieben und wahrscheinlich zu diesen Zwecken das jetzige Speichergebäude und den alten Schweinestall erbaut und den Straßenteich angelegt. Die Felder hat er durch Steinroduungen verbessert; er ist um 1790 gestorben und hat Großvater Johann das Gut von der Mutter Euphrosine geb. Gruber durch Vertrag vom 20.April 1793 abgetreten erhalten. Derselbe hat die Steinrodungen, sowie Brennerei und Brauerei eifrig fortgesetzt und soll durch Einführung des Kleebaus in hiesiger Gegend große Erfolge erzielt haben. Er ist mit Anna Dorothea geborenen Millauer verheiratet gewesen und sind seiner Ehe an Kindern entsprossen:

      (1) Mein Vater Johann Gottfried.

      (2) Carl Johann, Besitzer von Dahlheim, und gestorben zu Königsberg 1869. Sein Sohn Emil starb als Posthalter in Rhein. Der 2. Sohn, Eugen, Kaufmann in Königsberg, ist unverheiratet als Kämpfer gegen die nordamerikanischen Südstaaten gefallen.

      (3) Leopold, unverheiratet, Justizamtmann in Ruß, sodann Landgerichtsrat in Heydekrug, ein sehr menschenfreundlicher und beliebter Herr, der aber daselbst 1853 während der Gerichtsverhandlung von einem Maurer wegen vermeintlich mit Unrecht erlittener Untersuchungshaft erschossen ward und auf hiesigem Kirchhof begraben liegt.

      Großvater Johann Meyhöfer ist wahrscheinlich noch 1806 gestorben, seine Witwe, welche die Unbilden der französischen Durchzüge hat ertragen müssen, übernahm das Gut durch Erbschaftsvertrag vom 17.Oktober 1807 und hat sich sodann mit meinem Großvvater, mütterlicherseits, Christian Gottfried Ritter von Groß-Kannapinnen in zweiter Ehe verheiratet. Letzterer war mit der verstorbenen Großmutter, mütterlicherseits, einer geborenen Käswurm-Puspern, verheiratet gewesen und hatte aus der Ehe mit dieser fünf Kinder. Die neuen Eheleute machten betreffs ihrer eingebrachten Kinder der früheren Ehen eine Einkindschaft. Großvater Ritter hatte Theologie studiert und war schon zum Pfarrer nach Niebudszen berufen, als er doch vorzog, das Gut Groß-Kannapinnen zu übernehmen. Er ist ein sehr geistreicher, mit Humor ausgestatteter Mann gewesen, wie ich aus seinen Briefen ersehen. Auch ward er von den Bürgerlichen als Vertreter zu der vom Könige 1809 in Königsberg einberufenen Ständeversasammlung gewählt und hat daselbst beim damaligen Erlasse freisinniger Gesetze mitgearbeitet. Er ist auch Pate des von der Königin Luise daselbst geborenen Töchterchens gewesen. Eine Bescheinigung über die Wahl besitze ich, die Einladungskarte zum Patenamt aber ist mir abhanden gekommen. - Beide Großeltern Rittersche Eheleute sind bereits 1819 verstorben gewesen und hat mein Vater Johann Gottfried Meyhöfer, der sich mit seiner Stiefschwester Dorothea Henriette geborenen Ritter, meiner Mutter, verheiratet, das Gut nebst dem zugekauften Walde Ritterswalde in demselben Jahre übernommen.

      Zu meinen Geschwistern gehören:

      1) Marie, verehelichte und geschiedene Gutsbesitzer Rohrmoser, zu Stablacken, die zuletzt mir die Wirtschaft geführt und 1875 gestorben und hier begraben ist. Sie hat einen Sohn Ernst Rohrmoser hinterlassen, Gutsinspektor, zuletzt Stadtbeamter zu Königsberg, der daselbst im Jahre 1902 unvermählt gestorben ist.

      2) Herrmann, früher Verbesserer der Schußwaffen, in Berlin gestorben.

      3) Luise, verehelicht mit ihrem Vetter, dem Konditor und Grundbesitzer Loebel zu Insterburg, Sohn der Elisabeth Amalie geborenen Ritter. Zu den Kindern derselben gehören: Max, Stadtkassenbuchhalter zu Insterburg, Hans, Kunstgärtner daselbst, und Ernst, Stadtbaubeamter zu Hamburg.

      4) Johanna, verehelicht mit Bernhardt Löbelt zu Erobischken, gleichfalls einem Sohne der Elisabeth Amalie geborenen Ritter. Nach Verlust des Guts lebten sie in Insterburg und sind beide daselbst im Jahre 1903 gestorben mit Hinterlassung einer Tochter Elma, Turn- und Zeichenlehrerin in Gumbinnen.

      5) Gustav, Bäcker, verheiratet gewesen in kinderloser Ehe mit einer geborenen Lange, epileptisch und im Irrenhause gestorben.

      Mein Vater hat, wie angegeben, Bauerngrundstücke zum Gut erworben und die von mir abgebrochene Wassermühle erbaut. Er war ein hochbegabter Mann, sehr freigebig aber sehr eigenwillig und geriet durch Verluste in der Brennerei und die Wassermühle, welche durch Verdichten der Freischleuse viel Dünger verbrauchte, in bedrängte Vermögenslage.
      Schließlich bestimmte ihn sein Gumbinner Wollhändler arglistigerweise, demselben einen Wechsel über 7000 Taler aus Gefälligkeit zu unterschreiben und brannte dann nach Petersburg durch. Zur Bezahlung der 7000 Taler verfiel der Vater in Wechselreiterei, die in kurzem die Zwangsverwaltung und den Zwangsverkauf des Gutes nebst Zubehör zur Folge hatte, und erwarb ich letzteres daraus durch den Zuschlagsbescheid vom 11.September 1868 für 45 000 Taler.

      Schon im Februar 1869 starb der Vater. Die Mittel zur Bezahlung der Wirtschaft und eines Teils des Kaufgeldes besorgte ich mir durch teilweises Abholzen des Waldes und Verkauf eines Teils desselben und durch Einnahmen aus dem Anwaltsberufe. Nach verfehlter achtjähriger Verpachtung an Stolzenberger habe ich die Bewirtschaftung des Gutes seit Januar 1902 wieder selbst übernommen, zur Besorgung der Wirtschaftsmittel aber und wegen Schwierigkeiten der Bestellung von Außenstücken bei dem Leutemangel wieder einen Teil des Waldes verkauft und ebenso das Vorwerk Ritterstreu bis auf das Gehöft nebst anliegendem Lande. -

      Ich habe nach Erledigung meiner Studien in Königsberg die Auskultatur und das Refrendariat in Tilsit und Königsberg verlebt und in beiden Städten bei den Bewegungen der Jahre 1848 und 1849 mich lebhaft beteiligt.

      Im Jahre 1849 brachte Kanzler von Zander von Berlin die Vollmacht mit zur Einrichtung der Kreis- und Einzelgerichte in seinem Bezirke und Anstellung der Richter vom 1.April 1849 ab vorläufig auf ein Jahr und stellte auch mich, damals Referendarr, in seinem Geburts- und Lieblingsorte Mohrungen als einstweiligen Richter an. Bei der endgültigen Einrichtung der Gerichte aber am 1.Juli 1850 mußte ich, wohl weil ich meinen freisinnigen Grundsätzen treu geblieben, Mohrungen verlassen und warrd endlich nach mehrfachen Richtervertretungen im Juni 1851 der Oberen Prüfungsbehörde zu Berlin überwiesen und dann durch ministerielle Verfügung vom 6.April 1852 zum Gerichtsassessor ernannt. Als solcher arbeitete ich in Prökuls, dann in Wehlau und seit dem 1.Oktober 1852 bei der Gerichtsdeputation in Mehlauken. Hier verheiratete ich mich nach erhaltener Anstellung am 26.Dezember 1854 mit meiner am 12.Dezember 1903 verstorbenen lieben Frau Ida Bellgardt, ward im Frühjahre 1858 Dirigent der Deputation, erlangte aber auf meine Bewerbung vom 1.Oktober 1862 ab eine Stelle als Rechtsanwalt und Notar in Memel, dann solche vom 1.Oktober 1877 bis dahin 1889 in Tilsit und übernahm hierauf die eigene Bewirtschaftung von Kauschen.

      Kinder aus unserer Ehe sind: Magdalene, verehelichte Justizrat Hermann zu Memel, und Hugo, Landgerichtsrat, jetzt schon wegen nervösen Leidens am rechten Arm pensioniert, zu Charlottenburg wohnhaft, verheiratet mit Angelika geb. Frose von Tilsitit. Die Kinder der Tochter sind: Reinold, Eisenbahnassessor zu Breslau, verheiratet mit Edith geb. Gerlach; Elisabeth, verehelichte Rechtsanwalt Gefe, und im Februar 1911 zu Breslau mit Hinterlassung eines Töchterchens "Marlies", gestorben. Erich und Karl, Referendare, und Max und Walter, Landwirte. Hugo hat ein Söhnchen Reinhold und eine Tochter Erika.

      Der Begräbnisplatz unserer Familie, auf der im Park unmittelbar hinter dem Garten von Nordost nach Südwest sich zungenartig erstreckenden durch 3 Täler gebildeten Hochebene, besteht seit den ersten Jahren des vorigen Jahrhunderts. Ich bestimme, daß das ganze Dreieck von 1,50 Ar Umfang, welches auf gedachter Hochebene durch zwei Lindengänge bis zur Spitze und betreffs seiner Grundlinie durch, den Gang zwischen Garten und Park gebildet wird, fortan Begräbnisplatz unserer Familie sein soll, -

      Diese Schrift aber beabsichtigt, Liebe für unser schönes Gut bei meinen Angehörigen zu fördern und meinen Besitznachfolger mit den Rechtsverhältnissen des Gutes möglichst genau bekannt zu machen. Auch schien es ersprießlich, den Umkreis unserer Familie bis möglichst weit in die Vergangenheit zurück festzustellen, da das Wohl des Einzelnen und die Kraft des ganzen wesentlich auf der Familie beruht.

      Darum auch haltet treu zusammen, liebe Kinder!

      Kauschen, am 21.November 1911.
      gez.: Carl Meyhöfer, Justizrat.

      Quelle : Matthias Hofer und Christa Palfner : "Das Kirchspiel Kraupischken - Breitenstein im Kreis Tilsit-Ragnit"; herausgegeben im Selbstverlag der Stadt Lütjenburg © 1971